Leistungen

Kataster- / Liegenschaftsvermessung

Grundstücksteilung (Zerlegung)

Durch eine Zerlegung wird ein Flurstück in zwei oder mehrere Flurstücke aufgeteilt, um einen Grundstücksteil zu veräußern oder zu erwerben. Wir markieren vor Ort die neuen Grenzen für Sie.

  • Kurzfristige Terminplanung unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen

  • Kunden- und kostenorientierte Beratung mit Übersendung von Aufteilungsplänen vorab

  • Optionale Erstellung von Lageplänen zum Bauantrag oder Übersichtsplänen (z. B. für einen Kaufvertrag)

Grundstücksteilung (Zerlegung)

Wollen Sie einen Grundstücksteil veräußern oder erwerben, ist eine Zerlegungsmessung notwendig.

Vor der örtlichen Vermessung erhalten Sie von uns eine Kostenschätzung. Wir kümmern uns um die Einholung aller erforderlichen Unterlagen und die Einhaltung gesetzlicher Fristen.

Bei dem Vermessungstermin wird der neu geplante Grenzverlauf in die Örtlichkeit übertragen und es werden ggf. bestehende Grenzmarken aufgesucht und auf ihre richtige Lage überprüft. Nicht abgemarkte Grenzpunkte können neu gekennzeichnet werden.

Im anschließenden Grenztermin, der einen Verwaltungsakt darstellt, wird den Eigentümern und zu beteiligenden Grenznachbarn der Grenzverlauf örtlich angezeigt.

Grundstücksteilung (Zerlegung)
Grundstücksteilung (Zerlegung)

Auf Wunsch erhalten Sie im Anschluss der Vermessung die aktualisierte Liegenschaftskarte in gängigen Dateiformaten (PDF/DXF/DWG).

Die Abrechnung erfolgt nach der aktuellen Kostenordnung.

In speziellen Fällen ist auch eine Grundstücksteilung ohne örtliche Vermessung und Abmarkung der Grenzen möglich (Sonderung). Wir beraten Sie dahingehend gerne.

Ihr Ansprechpartner

Ansprechpartner

Grenzfeststellung

Bei Unklarheiten über Grenzverläufe zwischen Grundstücken kann eine Grenzfeststellung Klar- und Rechtssicherheit schaffen. Wir setzen fehlende Grenzmarken neu und überprüfen vorhandene Grenzmarken auf ihre richtige Lage.

  • Kurzfristige Terminplanung unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen

  • Kunden- und kostenorientierte Beratung

  • Optionale Erstellung einer Grenzeinhaltungsbescheinigung oder von Übersichtsplänen

Grenzfeststellung

Bei Unklarheit oder Streit über den Grenzverlauf von Grundstücken ist die Herstellung der rechtmäßigen Grundstücksgrenzen durch eine örtliche Vermessung zu empfehlen. Die Grundlage dafür ist der Nachweis des Liegenschaftskatasters.

Vor der örtlichen Vermessung erhalten Sie von uns eine Kostenschätzung. Wir kümmern uns um die Einholung aller erforderlichen Unterlagen und die Einhaltung gesetzlicher Fristen. Bei dem örtlichen Vermessungstermin werden die Grenzmarken aufgesucht und auf ihre richtige Lage überprüft. Nicht abgemarkte Grenzpunkte werden neu gekennzeichnet.

Im anschließenden Grenztermin, der einen Verwaltungsakt darstellt, werden den Eigentümern und zu beteiligenden Grenznachbarn der Grenzverlauf örtlich angezeigt.

Grenzfeststellung

Auf Wunsch erhalten Sie im Anschluss der Vermessung die aktualisierte Liegenschaftskarte in gängigen Dateiformaten (PDF/DXF/DWG).

Die Abrechnung erfolgt nach der aktuellen Kostenordnung.

Ihr Ansprechpartner

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Gebäudevermessung

Nach Fertigstellung eines Gebäudes ist eine Vermessung der Gebäudeaußenkanten zur Übernahme ins Liegenschaftskataster erforderlich. Diese Vermessung führen wir gerne für Sie durch.

  • Bei Beauftragung kommen Sie ihrer gesetzlichen Pflicht nach.

  • Wir kümmern uns um die Einhaltung gesetzlicher Fristen.

  • Lieferung von Kartennachweisen (z. B. für Kreditinstitute)

Gebäudevermessung

Nach Fertigstellung eines neuen Gebäudes oder Anbaues ist gesetzlich eine Vermessung (§7 des NVermG) für die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters erforderlich. Auch wenn das Gebäude von einem vorherigen Eigentümer erbaut worden ist, richtet sich die Gebäudeeinmessungspflicht stets an den aktuellen Grundstücks- bzw. Gebäudeeigentümer.

Bei der Gebäudevermessung muss lediglich das Grundstück betreten werden. Es erfolgt nur eine Vermessung von außen. Es ist nicht notwendig, das Gebäude von innen zu betreten.

Das Liegenschaftskataster als öffentliches Register dient der Klärung, Feststellung, Transparenz und Gestaltung privater und öffentlicher Rechtsverhältnisse am Grund und Boden. Es dient unter anderem als Kartengrundlage für das Rettungs- und Versorgungswesen.

Gebäudevermessung

Auf Wunsch erhalten Sie im Anschluss der Vermessung die aktualisierte Liegenschaftskarte in gängigen Dateiformaten (PDF/DXF/DWG).

Die Abrechnung erfolgt nach der aktuellen Kostenordnung und richtet sich nach dem Herstellungswert aller neu einzumessenden Gebäude.

Ihre Ansprechpartner

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