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Info für den privaten Bauherren

Was haben wir mit Ihrem Bau zu tun? Vielleicht mehr als Sie denken...

Vor dem Bau des Eigenheims steht die Suche nach dem passenden Grundstück. Damit das Baugrundstück Ihren Vorstellungen in Form und Größe entspricht, ist häufig eine Grundstücksteilung / -zerlegung des alten Flurstückes notwendig. Hierzu benötigen Sie Teilungsgenehmigungen vom Bauamt (§94 NBauO), in der die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften bescheinigt werden. Diesen Antrag können wir gerne für Sie stellen. Verfügen Sie bereits über ein Baugrundstück, so kann eine Grenzfeststellung notwendig sein, um die genaue Lage Ihrer Grundstücksgrenzen in der Örtlichkeit zu ermitteln.

Für Ihren Bauantrag benötigen sie einen amtlichen Lageplan, in den Ihr Architekt das Bauvorhaben einträgt. Dieser Plan gibt den rechtmäßigen Katasterbestand wieder und ist Bestandteil des Bauantrages. Nach Erteilung der Baugenehmigung kann mit dem Bau Ihres Eigenheimes begonnen werden.

Bei der Absteckung wird die Lage Ihres geplanten Bauvorhabens in die Örtlichkeit übertragen. Dieses garantiert Ihnen, dass Ihr Bauvorhaben entsprechend der Baugenehmigung und unter Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzabstände errichtet wird.

Nach Fertigstellung Ihres Bauvorhabens muss der veränderte oder neu errichtete Gebäudebestand nach dem niedersächsischen Katastergesetz im Rahmen der Gebäudevermessung eingemessen werden, damit der aktuelle Gebäudebestand z.B. für eventuelle spätere Planungsverfahren erfasst ist.