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Grundstücksteilung
/ Zerlegung
Wollen Sie einen
Grundstücksteil veräußern oder erwerben, ist eine
Zerlegungsmessung notwendig, in der die neu geplanten
Grenzen in die
Örtlichkeit übertragen werden. Wir führen die
notwendigen Vermessungen
durch und leiten die erforderlichen Unterlagen an Sie
oder direkt an Ihren Notar. |
Grenzfeststellung
Sind Ihre Grenzmarken nicht mehr
auffindbar oder Sie kennen die genaue
Lage der Grenzpunkte nicht, werden bei der
Grenzfeststellung die Grenz-
punkte aufgesucht, auf ihre richtige Lage überprüft und
ggf. neu gesetzt. |
Gebäudevermessung
Nach §7 des
Niedersächsisches Gesetzes über das amtliche
Vermessungs-wesen (NVermG) vom 12. Dezember 2002 sind Neubauten und
Veränderungen am Grundriss des Gebäudes nach Fertigstellung einzumessen. Wir führen die
notwendigen Vermessungen durch und kümmern uns um die
Eintragung in das Liegenschaftskataster. |
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